Wie wir uns ganz praktisch organisieren
Organisationsstruktur
Im unteren Bild erklärt eine Grafik unsere Organisationskultur
- die roten Pfeile signalisieren Weisungsbefugnisse, die blauen signalisieren gegenseitige kollegiale Beratung und Austausch
- Die Mitgliederversammlung ist das höchste entscheidungsgebende Organ im Verein. Mindestens einmal im Jahr kommt sie zusammen. Alle zwei Jahre wählt sie dann den ehrenamtlichen Vorstand.
- Der Vorstand ist dazu befugt, die Geschäfte des Vereins zu führen. Grenzen setzt ihm nur die Satzung des Vereins. Dort sind der Vereinszweck und der Weg diesen zu erfüllen fest verankert. Dabei orientiert sich die Satzung am Leitbild des Vereins. Beides zusammen, Leitbild und Satzung sind sozusagen das „Grundgesetz“ des Vereins.
- In Abhängigkeit von den Weisungen des Vorstands werden die Leitungskräfte der Geschäftsstelle angestellt. Diese erfüllen ihren Arbeitsvertrag und sind darüber hinaus befugt, die Geschäfte im Rahmen einer vom Vorstand verfassten Geschäftsordnung zu führen und bis zu einer vorher festgelegten Summe im Haushaltsplan für den Verein Verträge zu schließen und die Fördermittel auf die einzelnen Arbeitsbereiche zu verteilen und zu verwalten.
- Die Geschäfts- und Beratungsstelle organisiert für das operative Geschäft Ehrenamtliche Kräfte, stellt Projektkräfte ein und koordiniert die Selbsthilfegruppen.
- Alle diese „Organe“ arbeiten nach ihren Qualifikationen und Kompetenzen – unter Umständen weisungsgebunden (rote Pfeile) gemeinsam an der Verwirklichung des Vereinszwecks. Dazu beraten sie sich gegenseitig im ständigen Austausch (blaue Pfeile) des sog. Forums, das mehrere Male (mindestens alle zwei Monate) zusammentrifft. Die einzelnen Sprecher*innen der unterschiedlichen Gruppen entsenden aus ihrer Reihe den sog. „Erweiterten Vorstand“, der den geschäftsführenden Vorstand bei seiner Arbeit begleitet und berät sowie die Interessen seiner jeweiligen Gruppe vertritt.
- Die Anwesenheit in den Foren ist aus Gründen gegenseitiger Transparenz für alle dabei verbindlich.
- Mindestens einmal im Jahr – zur Jahreshauptversammlung – erstatten Vorstand und Geschäftsführung der Mitgliederversammlung Bericht über Erfolge und Misserfolge des vergangenen Jahres sowie über die Verwendung der bereitgestellten Haushaltsmittel.
- Die Mitgliederversammlung hinterfragt, berät und verabschiedet auf dieser Grundlage den Haushaltsplan und die Vereinsziele für das kommende Geschäftsjahr.
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