Impfung MPX ("Affenpocken")

Jetzt in NRW möglich - aber nicht überall

eine Spritze mit einer Impfdosis liegt auf einem Impfausweis. Aufschrift Affenpocken
© AIDS-Hilfe Hagen e.V.

Impfung gegen MPX-Viren in NRW möglich

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) informierte am 15. Juli 2022 zum aktuellen Stand der Impfungen gegen MPX-Viren (Affenpocken) in NRW und stellt die Liste der aktuellen Impfstellen zur Verfügung:

"In Nordrhein-Westfalen ist Mitte Juni eine erste MPX-Impfstoff-Lieferung von insgesamt 7.300 Dosen eingetroffen, ein neuer Lieferzeitpunkt für weitere Impfstoffdosen vom Bund ist derzeit offen. Es besteht seitdem die Möglichkeit, sich bei einem nachgewiesenen engen Kontakt zu einer Person mit einer Affenpockeninfektion an den HIV-/Infektionsschutzambulanzen der Universitätskliniken in Bochum, Bonn, Düsseldorf, Essen, Münster und Köln impfen zu lassen.
 

Liste der Impfstellen

Darüber hinaus hat das Land zwischenzeitlich auch teilnehmenden HIV-/STI-Schwerpunktpraxen Impfstoff zur Verfügung gestellt. Die Liste aller Impfstellen finden Sie hier.

Aufgrund der begrenzten Impfstoffmenge können dort derzeit nur folgende Personen geimpft werden:

  • Exponierte Personen (Postexpositionsprophylaxe gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO),
  • Männer mit einer hohen Anzahl an gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakten und folglich einem hohen Risiko für sexuell übertragbare Erkrankungen.


Gemäß STIKO-Empfehlung sind aus den oben genannten Gruppen diejenigen Personen mit einer erhöhten Gefahr für einen schweren Verlauf bevorzugt zu impfen. Die Entscheidung über die Durchführung der Impfung liegt bei dem impfenden Arzt bzw. der impfenden Ärztin.

Wer unter die oben genannten Gruppen fällt, kann sich bei Interesse an einer Impfung an die aufgelisteten Impfstellen wenden. Wir bitten um Verständnis, dass die impfende Ärzteschaft angehalten ist, sehr sorgfältig zu priorisieren, solange kein weiterer Impfstoff verfügbar ist. Wir informieren an selber Stelle, sobald sich eine neue Sachlage ergibt."

Die Gesundheitsämter informieren die exponierten Personen im Rahmen der Kontaktnachverfolgung darüber, dass sie sich impfen lassen können und vermitteln sie an die impfenden Stellen. Die Impfung ist für Bürger*innen kostenfrei. Die Entscheidung für eine Impfung liegt im Ermessen der jeweils impfenden Ärzt*innen.

Bereits am 21. Juni hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfempfehlung erarbeitet. Diese finden Sie unter rki.de. Eine kompakte Zusammenfassung der Empfehlung und wichtige Informationen zur derzeitigen Verfügbarkeit (Stand: 21.06.2022) finden Sie unter aidshilfe.de.